Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Allgemeines

1.1 Allen unseren Geschäften liegen ausschließlich unsere allgemeinen

Geschäftsbedingungen zugrunde, soweit der Kunde und wir nicht gesonderte

Vereinbarungen schriftlich treffen. Mit einer Bestellung erkennt der Kunde

diese Bedingungen an. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns

unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 Falls uns die Lieferung aus von uns nicht vertretbaren Gründen – etwa wegen

Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streiks o.ä. – nicht möglich ist, sind

wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn nach

Vertragsschluss Umstände bekannt werden, aufgrund der unsere Ansprüche

gefährdet erscheinen, und der Kunde trotz angemessener Fristsetzung weder

Vorkasse noch Sicherheit leistet.

2. Angebote und Bestellungen

2.1 Der Kunde ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden. Unsere Angebote

sind freibleibend.

2.2 Kaufverträge kommen, wenn diesen die Bestellung eines Kunden zugrunde

liegt, grundsätzlich erst durch unsere Auftragsbestätigungen zustande. Wenn

wir vorher keine besondere Auftragsbestätigung erteilt haben, gilt unsere

Rechnung als Auftragsbestätigung. Spätestens kommen die Kaufverträge

zwischen unseren Kunden und uns jedoch durch Abholung/Auslieferung der

Ware durch bzw. an den Kunden zustande.

2.3 Mündliche oder fernmündliche Erklärungen sind nur verbindlich, wenn wir sie

schriftlich oder fernschriftlich bestätigen.

3. Preise und Zahlungen

3.1 Alle Preise verstehen sich frei Haus (zzgl. gesetzlicher MwSt). Versandkosten

und sonstige Lieferkosten werden einzeln berechnet.

3.2 Unsere Rechnungen sind bei Erhalt durch den Kunden ohne Abzug sofort

zahlbar. Bei Zielüberschreitung berechnen wir ggf. Endverbrauchern

Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz, ansonsten –

bei Kaufleuten ab Fälligkeit -Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über

Basiszinssatz. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen.

Zur Annahme von Wechsel sind wir nicht verpflichtet. Etwaige Wechsel- und

Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.

3.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen sowie die Ausübung eines

Zurückbehaltungsrechtes wegen Gegenansprüchen sind gegenüber unseren

Kaufpreisforderungen nur zulässig, wenn wir die Gegenansprüche anerkannt

haben oder sie rechtskräftig festgestellt worden sind.

14. Lieferung

4.1 Sofern nicht ausdrücklich ein fester Liefertermin vereinbart und von uns

bestätigt wurde, sind Liefertermine nur annähernd und unverbindlich. Von uns

angegebene Lieferzeiten sind eingehalten, wenn die bestellte Ware bis zum

Ablauf der Lieferzeit unser Lager verlassen hat. Halten wir einen Liefertermin

nicht ein, so kann uns der Kunde für die Vornahme der Lieferung eine

angemessene Nachfrist setzten, die im Regelfall vier Wochen betragen muss.

4.2 Die Lieferfrist – einschließlich einer uns gesetzten Nachfrist – verlängert sich

angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere

Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse,

die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, soweit solche Hindernisse

nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes

von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei

Unterlieferanten eintreten.

4.3 Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Verpflichtungen des

Kunden aus seinen Verträgen mit uns voraus.

4.4 Etwaige Schadensersatzansprüche gegen uns sind auf 25 % des Wertes der

betreffenden Lieferung begrenzt, es sei denn, dass der Schaden auf eine

vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch uns oder durch

Personen beruht, für die wir kraft Gesetzes einzustehen haben, oder Schäden

an Körper, Leben oder Gesundheit entstanden sind.

4.5 Die Gefahr geht bei Abholung mit der Übergabe an den Kunden, bei

Anlieferung und Versendung mit deren Beginn jeweils auf den Kunden über.

4.6 Teillieferungen sind uns gestattet. Sie gelten als in sich geschlossene Geschäfte

und können entsprechend fakturiert werden.

5. Transportschäden und Mängelrügen

5.1 Alle von uns gelieferten Waren sind schon im Interesse des Kunden selbst von

ihm unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Transportschäden sind gegenüber

dem Frachtführer unverzüglich geltend zu machen. Die Beweise sind –

erforderlichenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen – zu sichern.

5.2 Etwaige Mängelrügen können wir bei offensichtlichen Mängel nur

berücksichtigen, wenn der Kunde sie uns unverzüglich, spätestens innerhalb

von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich mitteilt. Etwaige versteckte

Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung – bei Weiterveräußerung im

Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufes unverzüglich nach der Reklamation des

Endkunden – bekannt zu geben. Bei Neuwaren werden berechtigte

Reklamationen, die innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung auftreten und

auf Materialfehlern oder schlechter Verarbeitung beruhen, von uns im Rahmen

der Nacherfüllung kostenlos behoben. Wir leisten Nacherfüllung nach unserer

Wahl durch Nachbesserung oder Austausch.

25.3 5.4 5.5 Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß, ohne unsere

vorherige Genehmigung, vorgenommene Änderung oder

Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen

aufgehoben.

Voraussetzung für unsere Gewährleistung ist, dass unser Kunde seine

Verpflichtungen uns gegenüber in angemessenem Umfang einhält. Ansprüche

von Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware

entstanden ist, bestehen nicht.

Wird eine Nacherfüllung von uns grundlos verweigert oder ist eine

Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nicht möglich, fehlgeschlagen

oder unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder eine

angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen. Weitergehende

Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher

Verpflichtungen oder sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, sofern uns oder

die Person, für die wir kraft Gesetztes einzutreten haben, nicht Vorsatz oder

grobes Verschulden trifft, und soweit nicht Leben , Körper oder Gesundheit

betroffen sind.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller

unserer Ansprüche gegen den Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch

immer sie herrühren – unser Eigentum.

6.2 Unsere Kunden dürfen die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware

im ordnungsgemäßen Geschäftsgang benutzen und ebenfalls, allerdings nur

unter Eigentumsvorbehalt, weiter veräußern.

6.3 Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung

übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen

Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu

benachrichtigen.

6.4 Für den Fall der Weiterveräußerung unserer unter Eigentumsvorbehalt

stehender Ware oder ihrer Beschädigung oder ihres Verlustes tritt unser

Kunde schon jetzt seine hieraus entstehenden Ansprüche gegen den Erwerber

oder alle sonstigen Dritten (auch gegen den Versicherer) an uns im voraus ab.

Er verpflichtet sich, uns über den Bestand der abgetretenen Ansprüche

Auskunft zu erteilen und uns die zur Geltendmachung erforderlichen

Urkunden und sonstige Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde

bevollmächtigt uns schon jetzt, gegenüber Dritten die vorstehende Abtretung

offen zu legen.

6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des

Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern

nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.

36.6 Übersteigt der Wert der uns aufgrund vorstehender Vereinbarungen gestellten

Sicherheiten 120% des Gesamtbetrages unserer Forderungen gegen den

Kunden, so sind wir bei entsprechender Aufforderung durch den Kunden

verpflichtet, ihm den übersteigenden Teil der Sicherheit rückzuübertragen. Wir

dürfen nach unserem Ermessen bestimmen, welche Sicherheiten wir an den

Kunden rückübertragen.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

7.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB)

sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-

rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort für alle Lieferungen und

Leistungen D-26384 Wilhelmshaven.

7.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus unserer

Geschäftsverbindung mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB)

sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich

rechtlichen Sondervermögen Kunden ist Wilhelmshaven als Gerichtsstand

vereinbart. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckforderungen gegen solche

Kunden, und zwar unabhängig vom Zahlungsort. Wir sind nach unserer Wahl

berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz oder vor einem nach allgemeinen

Vorschriften zuständigen in oder ausländischen Gericht zu verklagen.

7.3 Auf die Rechtsbeziehung zu unseren Kunden findet – auch bei Lieferung in das

Ausland – ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Anwendung. Die Vorschriften des einheitlichen Kaufrechtes (EAG; EKG) sowie

des Vertragsgesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die

Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

8. Datenschutz

8.1 Die Daten, die im Zusammenhang mit dem zwischen unserem Kunden und uns

bestehenden Vertragsverhältnis anfallen, werden von uns zum Zweck der

Datenverarbeitung gespeichert. Nähere Informationen dazu finden Sie in

unserer Datenschutzerklärung unter www.audiostudionord.de/datenschutz

Änderungen der Modelle, Preise und Lieferung vorbehalten.

Wilhelmshaven, Mai 2025

Allgemeine Mietbedingungen

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1. Vertragsgegenstand

Die Vermietung erfolgt lediglich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens

mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort gelten nachstehende Bedingungen

als anerkannt. Vertragsgegenständlich sind die in dem Mietlieferschein Einzelnen

aufgeführten Geräte.

2. Mietzeit

Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll.

Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort; sie endet

mit dem Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter. Verzögert sich das

Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter über die Ursprünglich vorgesehene

Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die

Mindestmietzeit beträgt einen Tag.

3. Geräte-Sicherung

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bis längstens 48 Stunden nach

Veranstaltungsende gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Danach haftet er

nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. Geräte-Versicherung

Um sich vor den Folgen von Beschädigung und Verlust zu schützen, sollte eine

entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden.

5. Gebrauch der Mietsache

Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in

sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz,

dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und

die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen.

Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in

seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten

Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige

Überprüfung der Geräte.

16. Gewährleistung

Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Vermieteten Geräte

im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weite3rer Ansprüche wie

folgt: Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen

Fehler, der seine Tauglichkeit zum Vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in

einem Umfange mindert, der einer Aufhebung gleich kommt, kann der Vermieter

nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder

vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert

sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim

Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, soweit der

entstandene Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter oder

dessen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde und soweit die Verletzung von

Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter oder dessen

Erfüllungsgehilfen mindestens fahrlässig herbeigeführt wurde.

7. Haftung des Mieters

Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht

bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des

zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im

Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu

ersetzen. Der Mieter haftet für Diebstähle der der gemieteten Gegenstände,

solange Sie sich in seinem Besitz befinden.

8. Lizenzen

Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte

Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzhaber

erfolgen. Es können keine Ansprüche gegen die Audio StudioNord |

Veranstaltungdtechnik GbR geltend gemacht werden, da sie nur die technische

Ausrüstung zur Verfügung stellt. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht

bedingungsgemäßer Nutzung von Bild und Tonmaterialien sowie von Software

von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzhaber frei.

9. Rücktritt des Mieters

Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom

Mietvertrag zurück, werden dem Mieter 30% des Auftragswertes als pauschaler

Schadenersatz berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 4 Wochen vor

Mietbeginn, so werden 75%, bei weniger als zwei Wochen 90% und bei weniger als

einer Woche 100% des Mietbetrages zur Zahlung fällig. Dem Mieter bleibt es

vorbehalten, dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.

210. Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und

Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter

Überlassung aller notwendigen Unterlagen Unverzüglich zu benachrichtigen,

wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die Vermieteten Geräte dennoch

gepfändet oder in irgendeine Weise von Dritten in Anspruch genommen werden.

Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter

erforderlich sind, sofern sich solche Eingriffe nicht ausschließlich gegen den

Vermieter richteten.

11. Lieferungen

Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger

Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter oder bei einem seiner

Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc.,

berechtigen den Vermieter- unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des

Mieters- vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die

Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

12. Sicherheitsleistung

Übersteigt die vereinbarte Miete den Betrag von 1.000,00 Euro, ist der Vermieter

berechtigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Mietpreises

zu verlangen. Der Vermieter kann unabhängig davon verlangen, dass der Mieter

für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der

vermieteten Geräte beim Vermieter hinterlegt. Die Kaution wird dem Mieter nach

Beendigung des Mietvertrages und Wiedereintreffen des vermieteten Gerätes

beim Vermieter unverzinst zurückgezahlt.

13. Zahlungshinweise

Der Mietpreis, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, ist sofort bei Rechnungsstellung

fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der

Rechnungen des Vermieters von mehr als fünf Tagen berechnet der Vermieter

vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 12% über dem Diskontsatz

der Europäischen Zentralbank. Der Mieter kann gegen die Forderungen des

Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die

Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

14. Rückgabe der Mietsache

Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der

Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.

315. Verspätete Rückgabe

Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter jeden

Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand

zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche

des Vermieters für die Zeit, die für die Zeit der Instandsetzung erforderlich ist, den

vollen Mietpreis zu entrichten.

16. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages

bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht

rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon

unberührt. Erfüllungsort ist der Standort des Vermieters. Als Gerichtsstand für

beide Teile ist das nächstliegende Amts- bzw. Landgericht, in dessen Bezirken der

Vermieter seinen Standort hat, vereinbart.

Bei Vermietungen nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches

Recht als vereinbart, zusätzlich zu den hier vereinbarten Bedingungen.

17. Datenschutz

Die Daten, die im Zusammenhang mit dem zwischen unserem Kunden und uns

bestehenden Vertragsverhältnis anfallen, werden von uns zum Zweck der

Datenverarbeitung gespeichert. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer

Datenschutzerklärung unter www.audiostudionord.de/datenschutz

Änderungen der Modelle, Preise und Lieferung vorbehalten.

Wilhelmshaven, Mai 2025