Allgemeine Geschäftsbedingungen
Audio Studio Nord | Veranstaltungstechnik
1. Allgemeines
1.1 Allen unseren Geschäften liegen ausschließlich unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugrunde, soweit der Kunde und wir nicht gesonderte
Vereinbarungen schriftlich treffen. Mit einer Bestellung erkennt der Kunde
diese Bedingungen an. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns
unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Falls uns die Lieferung aus von uns nicht vertretbaren Gründen – etwa wegen
Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streiks o.ä. – nicht möglich ist, sind
wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn nach
Vertragsschluss Umstände bekannt werden, aufgrund der unsere Ansprüche
gefährdet erscheinen, und der Kunde trotz angemessener Fristsetzung weder
Vorkasse noch Sicherheit leistet.
2. Angebote und Bestellungen
2.1 Der Kunde ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden. Unsere Angebote
sind freibleibend.
2.2 Kaufverträge kommen, wenn diesen die Bestellung eines Kunden zugrunde
liegt, grundsätzlich erst durch unsere Auftragsbestätigungen zustande. Wenn
wir vorher keine besondere Auftragsbestätigung erteilt haben, gilt unsere
Rechnung als Auftragsbestätigung. Spätestens kommen die Kaufverträge
zwischen unseren Kunden und uns jedoch durch Abholung/Auslieferung der
Ware durch bzw. an den Kunden zustande.
2.3 Mündliche oder fernmündliche Erklärungen sind nur verbindlich, wenn wir sie
schriftlich oder fernschriftlich bestätigen.
3. Preise und Zahlungen
3.1 Alle Preise verstehen sich frei Haus (zzgl. gesetzlicher MwSt). Versandkosten
und sonstige Lieferkosten werden einzeln berechnet.
3.2 Unsere Rechnungen sind bei Erhalt durch den Kunden ohne Abzug sofort
zahlbar. Bei Zielüberschreitung berechnen wir ggf. Endverbrauchern
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz, ansonsten –
bei Kaufleuten ab Fälligkeit -Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über
Basiszinssatz. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen.
Zur Annahme von Wechsel sind wir nicht verpflichtet. Etwaige Wechsel- und
Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
3.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen sowie die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes wegen Gegenansprüchen sind gegenüber unseren
Kaufpreisforderungen nur zulässig, wenn wir die Gegenansprüche anerkannt
haben oder sie rechtskräftig festgestellt worden sind.
14. Lieferung
4.1 Sofern nicht ausdrücklich ein fester Liefertermin vereinbart und von uns
bestätigt wurde, sind Liefertermine nur annähernd und unverbindlich. Von uns
angegebene Lieferzeiten sind eingehalten, wenn die bestellte Ware bis zum
Ablauf der Lieferzeit unser Lager verlassen hat. Halten wir einen Liefertermin
nicht ein, so kann uns der Kunde für die Vornahme der Lieferung eine
angemessene Nachfrist setzten, die im Regelfall vier Wochen betragen muss.
4.2 Die Lieferfrist – einschließlich einer uns gesetzten Nachfrist – verlängert sich
angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere
Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse,
die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, soweit solche Hindernisse
nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes
von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei
Unterlieferanten eintreten.
4.3 Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Verpflichtungen des
Kunden aus seinen Verträgen mit uns voraus.
4.4 Etwaige Schadensersatzansprüche gegen uns sind auf 25 % des Wertes der
betreffenden Lieferung begrenzt, es sei denn, dass der Schaden auf eine
vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch uns oder durch
Personen beruht, für die wir kraft Gesetzes einzustehen haben, oder Schäden
an Körper, Leben oder Gesundheit entstanden sind.
4.5 Die Gefahr geht bei Abholung mit der Übergabe an den Kunden, bei
Anlieferung und Versendung mit deren Beginn jeweils auf den Kunden über.
4.6 Teillieferungen sind uns gestattet. Sie gelten als in sich geschlossene Geschäfte
und können entsprechend fakturiert werden.
5. Transportschäden und Mängelrügen
5.1 Alle von uns gelieferten Waren sind schon im Interesse des Kunden selbst von
ihm unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Transportschäden sind gegenüber
dem Frachtführer unverzüglich geltend zu machen. Die Beweise sind –
erforderlichenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen – zu sichern.
5.2 Etwaige Mängelrügen können wir bei offensichtlichen Mängel nur
berücksichtigen, wenn der Kunde sie uns unverzüglich, spätestens innerhalb
von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich mitteilt. Etwaige versteckte
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung – bei Weiterveräußerung im
Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufes unverzüglich nach der Reklamation des
Endkunden – bekannt zu geben. Bei Neuwaren werden berechtigte
Reklamationen, die innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung auftreten und
auf Materialfehlern oder schlechter Verarbeitung beruhen, von uns im Rahmen
der Nacherfüllung kostenlos behoben. Wir leisten Nacherfüllung nach unserer
Wahl durch Nachbesserung oder Austausch.
25.3 5.4 5.5 Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß, ohne unsere
vorherige Genehmigung, vorgenommene Änderung oder
Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen
aufgehoben.
Voraussetzung für unsere Gewährleistung ist, dass unser Kunde seine
Verpflichtungen uns gegenüber in angemessenem Umfang einhält. Ansprüche
von Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware
entstanden ist, bestehen nicht.
Wird eine Nacherfüllung von uns grundlos verweigert oder ist eine
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nicht möglich, fehlgeschlagen
oder unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder eine
angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen. Weitergehende
Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher
Verpflichtungen oder sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, sofern uns oder
die Person, für die wir kraft Gesetztes einzutreten haben, nicht Vorsatz oder
grobes Verschulden trifft, und soweit nicht Leben , Körper oder Gesundheit
betroffen sind.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller
unserer Ansprüche gegen den Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch
immer sie herrühren – unser Eigentum.
6.2 Unsere Kunden dürfen die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang benutzen und ebenfalls, allerdings nur
unter Eigentumsvorbehalt, weiter veräußern.
6.3 Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung
übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen
Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu
benachrichtigen.
6.4 Für den Fall der Weiterveräußerung unserer unter Eigentumsvorbehalt
stehender Ware oder ihrer Beschädigung oder ihres Verlustes tritt unser
Kunde schon jetzt seine hieraus entstehenden Ansprüche gegen den Erwerber
oder alle sonstigen Dritten (auch gegen den Versicherer) an uns im voraus ab.
Er verpflichtet sich, uns über den Bestand der abgetretenen Ansprüche
Auskunft zu erteilen und uns die zur Geltendmachung erforderlichen
Urkunden und sonstige Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde
bevollmächtigt uns schon jetzt, gegenüber Dritten die vorstehende Abtretung
offen zu legen.
6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des
Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern
nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
36.6 Übersteigt der Wert der uns aufgrund vorstehender Vereinbarungen gestellten
Sicherheiten 120% des Gesamtbetrages unserer Forderungen gegen den
Kunden, so sind wir bei entsprechender Aufforderung durch den Kunden
verpflichtet, ihm den übersteigenden Teil der Sicherheit rückzuübertragen. Wir
dürfen nach unserem Ermessen bestimmen, welche Sicherheiten wir an den
Kunden rückübertragen.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
7.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB)
sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-
rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort für alle Lieferungen und
Leistungen D-26384 Wilhelmshaven.
7.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus unserer
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB)
sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich
rechtlichen Sondervermögen Kunden ist Wilhelmshaven als Gerichtsstand
vereinbart. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckforderungen gegen solche
Kunden, und zwar unabhängig vom Zahlungsort. Wir sind nach unserer Wahl
berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz oder vor einem nach allgemeinen
Vorschriften zuständigen in oder ausländischen Gericht zu verklagen.
7.3 Auf die Rechtsbeziehung zu unseren Kunden findet – auch bei Lieferung in das
Ausland – ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung. Die Vorschriften des einheitlichen Kaufrechtes (EAG; EKG) sowie
des Vertragsgesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die
Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.
8. Datenschutz
8.1 Die Daten, die im Zusammenhang mit dem zwischen unserem Kunden und uns
bestehenden Vertragsverhältnis anfallen, werden von uns zum Zweck der
Datenverarbeitung gespeichert. Nähere Informationen dazu finden Sie in
unserer Datenschutzerklärung unter www.audiostudionord.de/datenschutz
Änderungen der Modelle, Preise und Lieferung vorbehalten.
Wilhelmshaven, Mai 2025
Allgemeine Mietbedingungen
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1. Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt lediglich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens
mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort gelten nachstehende Bedingungen
als anerkannt. Vertragsgegenständlich sind die in dem Mietlieferschein Einzelnen
aufgeführten Geräte.
2. Mietzeit
Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll.
Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort; sie endet
mit dem Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter. Verzögert sich das
Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter über die Ursprünglich vorgesehene
Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die
Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
3. Geräte-Sicherung
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bis längstens 48 Stunden nach
Veranstaltungsende gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Danach haftet er
nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Geräte-Versicherung
Um sich vor den Folgen von Beschädigung und Verlust zu schützen, sollte eine
entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden.
5. Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in
sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz,
dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und
die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen.
Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in
seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten
Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige
Überprüfung der Geräte.
16. Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Vermieteten Geräte
im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weite3rer Ansprüche wie
folgt: Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen
Fehler, der seine Tauglichkeit zum Vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in
einem Umfange mindert, der einer Aufhebung gleich kommt, kann der Vermieter
nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder
vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert
sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim
Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, soweit der
entstandene Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter oder
dessen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde und soweit die Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter oder dessen
Erfüllungsgehilfen mindestens fahrlässig herbeigeführt wurde.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht
bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des
zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im
Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu
ersetzen. Der Mieter haftet für Diebstähle der der gemieteten Gegenstände,
solange Sie sich in seinem Besitz befinden.
8. Lizenzen
Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte
Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzhaber
erfolgen. Es können keine Ansprüche gegen die Audio StudioNord |
Veranstaltungdtechnik GbR geltend gemacht werden, da sie nur die technische
Ausrüstung zur Verfügung stellt. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht
bedingungsgemäßer Nutzung von Bild und Tonmaterialien sowie von Software
von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzhaber frei.
9. Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom
Mietvertrag zurück, werden dem Mieter 30% des Auftragswertes als pauschaler
Schadenersatz berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 4 Wochen vor
Mietbeginn, so werden 75%, bei weniger als zwei Wochen 90% und bei weniger als
einer Woche 100% des Mietbetrages zur Zahlung fällig. Dem Mieter bleibt es
vorbehalten, dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.
210. Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und
Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter
Überlassung aller notwendigen Unterlagen Unverzüglich zu benachrichtigen,
wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die Vermieteten Geräte dennoch
gepfändet oder in irgendeine Weise von Dritten in Anspruch genommen werden.
Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter
erforderlich sind, sofern sich solche Eingriffe nicht ausschließlich gegen den
Vermieter richteten.
11. Lieferungen
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger
Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter oder bei einem seiner
Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc.,
berechtigen den Vermieter- unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des
Mieters- vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die
Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
12. Sicherheitsleistung
Übersteigt die vereinbarte Miete den Betrag von 1.000,00 Euro, ist der Vermieter
berechtigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Mietpreises
zu verlangen. Der Vermieter kann unabhängig davon verlangen, dass der Mieter
für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der
vermieteten Geräte beim Vermieter hinterlegt. Die Kaution wird dem Mieter nach
Beendigung des Mietvertrages und Wiedereintreffen des vermieteten Gerätes
beim Vermieter unverzinst zurückgezahlt.
13. Zahlungshinweise
Der Mietpreis, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, ist sofort bei Rechnungsstellung
fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der
Rechnungen des Vermieters von mehr als fünf Tagen berechnet der Vermieter
vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 12% über dem Diskontsatz
der Europäischen Zentralbank. Der Mieter kann gegen die Forderungen des
Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
14. Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der
Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.
315. Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter jeden
Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand
zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche
des Vermieters für die Zeit, die für die Zeit der Instandsetzung erforderlich ist, den
vollen Mietpreis zu entrichten.
16. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages
bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht
rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Erfüllungsort ist der Standort des Vermieters. Als Gerichtsstand für
beide Teile ist das nächstliegende Amts- bzw. Landgericht, in dessen Bezirken der
Vermieter seinen Standort hat, vereinbart.
Bei Vermietungen nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches
Recht als vereinbart, zusätzlich zu den hier vereinbarten Bedingungen.
17. Datenschutz
Die Daten, die im Zusammenhang mit dem zwischen unserem Kunden und uns
bestehenden Vertragsverhältnis anfallen, werden von uns zum Zweck der
Datenverarbeitung gespeichert. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung unter www.audiostudionord.de/datenschutz
Änderungen der Modelle, Preise und Lieferung vorbehalten.
Wilhelmshaven, Mai 2025